{"id":20,"date":"2018-11-29T11:34:46","date_gmt":"2018-11-29T11:34:46","guid":{"rendered":"https:\/\/strutwolf-photography.de\/?page_id=20"},"modified":"2024-11-17T12:32:45","modified_gmt":"2024-11-17T12:32:45","slug":"20-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/strutwolf-photography.de\/?page_id=20","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"cc-m-header-13792363535\"><br>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n\n\n\n<p><strong>I. Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die nachfolgenden AGB gelten f\u00fcr alle von Strutwolf Photograph \/ Sarah Strutwolf durchgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Fotografie. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Best\u00e4tigung vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. &#8222;Fotografien&#8220; im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte,&nbsp;gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. Urheberrecht\/Nutzungsrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Ma\u00dfgabe des Urheberrechtsgesetze zu.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die von der Fotografin hergestellten Fotografien&nbsp;sind grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin erstellten Bildmaterial um urheberrechtlich gesch\u00fctztes Material i.S. von \u00a7 2 Abs. 1 Ziff. 5n UrhG handelt. Urheberrechte sind nicht \u00fcbertragbar und Vorschl\u00e4ge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begr\u00fcnden kein Miturheberrecht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Fotografin \u00fcbertr\u00e4gt ausschlie\u00dflich ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Nutzungsrechte gehen erst \u00fcber nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Honorars der Fotografin.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom \u00a7 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielf\u00e4ltigen und zu verarbeiten, sofern die entsprechenden Nutzungsrechte nicht \u00fcbertragen worden sind. \u00a7 60 UhrG wird ausdr\u00fccklich abgedungen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>6. Bei der Verwendung der zur Ver\u00f6ffentlichung im privaten, nichtkommerziellen Bereich zur Verf\u00fcgung gestellten weboptimierten Datei mit Fotografenlogo hat die Fotografin das Recht auf Namensnennung. Es ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link (www.strutwolf-photography.de \/ <a href=\"https:\/\/www.instagram.com\/strutwolf_photography\"><a href=\"https:\/\/www.instagram.com\/strutwolf_photography\">www.instagram.com\/strutwolf_photography<\/a><\/a>) unmittelbar beim Bild zu setzen. Eine Verletzung des Rechts samt Namensnennung berechtigt die Fotografin eine Vertragsstrafe zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Der Besteller erh\u00e4lt ausschlie\u00dflich bearbeitetes Bildmaterial als Print oder JPG-Datei. Die unbearbeiteten Rohdaten verbleiben bei der Fotografin.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die ausdr\u00fcckliche und schriftliche Zustimmung der Fotografin) Nutzung, Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist f\u00fcr jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch \u20ac 100,- pro Bild und Einzelfall.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>III. Honorare, Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. F\u00fcr die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz, Paketpreis oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, Spesen usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Materialkosten der Paketinhalte sind in den Paketpreisen\/Pauschale enthalten. Ausnahmen bilden auf Kundenwunsch vom Paketpreis\/Pauschalpreis abweichenden Anfertigungen (weitere Fachabz\u00fcge, Wandbilder, Sonderw\u00fcnsche an Requisiten etc.)<\/p>\n\n\n\n<p>2. Das f\u00fcr das Shooting f\u00e4llige Honorar (Paketpreis\/Pauschale) wird zu mindestens 50% bis 5 Tage vor dem Shooting auf das Konto der Fotografin \u00fcberwiesen. Der ggf. anfallende Restbetrag ist sp\u00e4testens am Shootingtag vor Beginn des Shootings in bar zu begleichen. Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Weitere Leistungen, die erst im Nachhinein in Rechnung gestellt werden k\u00f6nnen, sind binnen 2 Wochen nach Rechnungseingang zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, so ist er nicht berechtigt, \u00fcber die erbrachten Leistungen zu verf\u00fcgen. Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Rechnungsbetrages bleiben die Bilder Eigentum der Fotografin.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Kommt der Auftraggeber innerhalb des F\u00e4lligkeitstermins seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist die Fotografin berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung einen Verzugszins in H\u00f6he von 5% des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegen\u00fcber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen beh\u00e4lt sich die Fotografin vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren zulasten des Auftraggebers einzuleiten.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Reklamationen bez\u00fcglich der Bildauffassung sowie der k\u00fcnstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil der Fotografin bekannt. W\u00fcnscht der Auftraggeber w\u00e4hrend oder nach der Auftragsproduktion \u00c4nderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf beh\u00e4lt den Verg\u00fctungsanspruch f\u00fcr bereits begonnene Arbeiten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IV. Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. F\u00fcr die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin f\u00fcr sich nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Ferner haftet die Fotografin f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigef\u00fchrt hat. F\u00fcr Sch\u00e4den an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftungsh\u00f6he beschr\u00e4nkt sich generell und in jedem Fall nur auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Anspr\u00fcche entfallen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Fotografin&nbsp;verwahrt die Fotos&nbsp;ausschlie\u00dflich nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zur Ver\u00f6ffentlichung der Bilder durch die Fotografin. Ohne diese Einwilligung werden alle entstandenen Aufnahmen nach Abschluss des Auftrags laut der DSGVO vernichtet. Nachbestellungen sind in dem Fall daher nicht m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Fotografin haftet f\u00fcr Lichtbest\u00e4ndigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergr\u00f6\u00dferungen k\u00f6nnen sich Farbdifferenzen gegen\u00fcber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>V. Abnahme und Korrektur<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Best\u00e4tigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem Auftraggeber die im Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verf\u00fcgung zu stellen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen, oder Erweiterungen durch einen anderen Dienstleister oder eine Agentur ausf\u00fchren&nbsp;zu lassen und der Fotografin in Rechnung zu stellen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Beanstandungen jeglicher Art m\u00fcssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein, andernfalls gilt die fertige Arbeit als vertragsgem\u00e4\u00df und mangelfrei abgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VI. Leistungsst\u00f6rung&nbsp;und Ausfallhonorar<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gr\u00fcnden (Krankheit, h\u00f6here Gewalt) verhindert und kann den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so muss er dies bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Anderenfalls bleibt die Pflicht zur Zahlung des Honorars zu 50% bestehen (Anzahlung wird einbehalten). Ein Anspruch auf einen Ersatztermin unter Ber\u00fccksichtigung des bereits gezahlten Betrags besteht nicht. Die Stornierung ist der Fotografin schriftlich (per Email) oder telefonisch mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Bei dreimaliger rechtzeitiger Absage bzw. Verschiebung des Termins, wird bei der dritten Absage ein Ausfallhonorar von 30% des Gesamtbetrages f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Liefertermine f\u00fcr Bestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdr\u00fccklich von der Fotografin best\u00e4tigt worden sind.&nbsp;Lieferverz\u00f6gerungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben und Informationen entstehen, f\u00fchren nicht zum Verzug der Fotografin. Dadurch anfallende Mehrkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Kosten des Transports von Datentr\u00e4gern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Kunde hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen &amp; alle rechtlichen H\u00fcrden vorher beseitigt wurden (Wegbeschreibung, Sonderw\u00fcnsche, Genehmigungen etc.).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen I. Allgemeines 1. 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