Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Strutwolf Photograph / Sarah Strutwolf durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Fotografie. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht/Nutzungsrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetze zu.
2. Die von der Fotografin hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin erstellten Bildmaterial um urheberrechtlich geschütztes Material i.S. von § 2 Abs. 1 Ziff. 5n UrhG handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
4. Die Fotografin überträgt ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars der Fotografin.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verarbeiten, sofern die entsprechenden Nutzungsrechte nicht übertragen worden sind. § 60 UhrG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwendung der zur Veröffentlichung im privaten, nichtkommerziellen Bereich zur Verfügung gestellten weboptimierten Datei mit Fotografenlogo hat die Fotografin das Recht auf Namensnennung. Es ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link (www.strutwolf-photography.de / www.instagram.com/strutwolf_photography) unmittelbar beim Bild zu setzen. Eine Verletzung des Rechts samt Namensnennung berechtigt die Fotografin eine Vertragsstrafe zu verlangen.
7. Der Besteller erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Print oder JPG-Datei. Die unbearbeiteten Rohdaten verbleiben bei der Fotografin.
8. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Fotografin) Nutzung, Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch € 100,- pro Bild und Einzelfall.
III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz, Paketpreis oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, Spesen usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Materialkosten der Paketinhalte sind in den Paketpreisen/Pauschale enthalten. Ausnahmen bilden auf Kundenwunsch vom Paketpreis/Pauschalpreis abweichenden Anfertigungen (weitere Fachabzüge, Wandbilder, Sonderwünsche an Requisiten etc.)
2. Das für das Shooting fällige Honorar (Paketpreis/Pauschale) wird zu mindestens 50% bis 5 Tage vor dem Shooting auf das Konto der Fotografin überwiesen. Der ggf. anfallende Restbetrag ist spätestens am Shootingtag vor Beginn des Shootings in bar zu begleichen. Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
3. Weitere Leistungen, die erst im Nachhinein in Rechnung gestellt werden können, sind binnen 2 Wochen nach Rechnungseingang zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages bleiben die Bilder Eigentum der Fotografin.
4. Kommt der Auftraggeber innerhalb des Fälligkeitstermins seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist die Fotografin berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung einen Verzugszins in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren zulasten des Auftraggebers einzuleiten.
5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil der Fotografin bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Fotografin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe beschränkt sich generell und in jedem Fall nur auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen.
2. Die Fotografin verwahrt die Fotos ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zur Veröffentlichung der Bilder durch die Fotografin. Ohne diese Einwilligung werden alle entstandenen Aufnahmen nach Abschluss des Auftrags laut der DSGVO vernichtet. Nachbestellungen sind in dem Fall daher nicht möglich.
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
V. Abnahme und Korrektur
1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem Auftraggeber die im Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen.
2. Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen, oder Erweiterungen durch einen anderen Dienstleister oder eine Agentur ausführen zu lassen und der Fotografin in Rechnung zu stellen.
3. Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein, andernfalls gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
VI. Leistungsstörung und Ausfallhonorar
1. Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt) verhindert und kann den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so muss er dies bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Anderenfalls bleibt die Pflicht zur Zahlung des Honorars zu 50% bestehen (Anzahlung wird einbehalten). Ein Anspruch auf einen Ersatztermin unter Berücksichtigung des bereits gezahlten Betrags besteht nicht. Die Stornierung ist der Fotografin schriftlich (per Email) oder telefonisch mitzuteilen.
2. Bei dreimaliger rechtzeitiger Absage bzw. Verschiebung des Termins, wird bei der dritten Absage ein Ausfallhonorar von 30% des Gesamtbetrages fällig.
3. Liefertermine für Bestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Dadurch anfallende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
4. Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber.
5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen & alle rechtlichen Hürden vorher beseitigt wurden (Wegbeschreibung, Sonderwünsche, Genehmigungen etc.).